Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma VCxray Inspection Services GmbH (VCxray)
1.) Allgemeines
1.1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen VCxray und dem Käufer. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nicht, auch wenn VCxray ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2) Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.3) Käufer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2.) Angebote und Aufträge
2.1) Angebote der VCxray sind freibleibend, sofern die Bindung nicht schriftlich vermerkt ist. Technische Änderungen bleiben Im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vorbehalten.
2.2) Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen, insbesondere Auftragsänderungen bedürfen beiderseitiger schriftlicher Festlegung und, soweit sie vom ursprünglich vereinbartem Kaufvertrag abweichen, der schriftlichen Änderungsbestätigung.
2.3) Aufträge, die der Käufer VCxray erteilt, werden erst durch schriftliche Bestätigung der VCxray Geschäftsleitung rechtsverbindlich.
2.4) Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
2.5) Bestandteil jedes Angebotes der VCxray sind die vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen.
2.6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die VCxray grundsätzlich nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Garantien über die Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt werden.
2.7) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der zutreffenden und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der VCxray. Vorstehendes gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der VCxray zu vertreten ist und insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer.
3.) Preise
3.1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend.
3.2) Die Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwert